Auflösung der Bilanz in aktive und passive Bestandskonten

 
 

Die Buchführung kommt ihrer Verpflichtung zur Dokumentation der Vermögens- und Finanzlage unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften durch eine zusammenfassende Darstellung zu bestimmten Zeitpunkten (Bsp. Ende des Geschäftsjahres) nach.

Die Bilanz gehört zu den Kernbereichen der betriebswirtschaftlichen Buchhaltung. Sie stellt eine umfassende Gegenüberstellung aller Vermögensbestandteile eines Unternehmens dar. Diese werden in Aktiva und Passiva eingeteilt:

  • Aktivkonten sind alle Konten, die sich auf der Aktivseite der Bilanz befinden. Dazu zählen Konten wie z.B. Gebäude, Maschinen, Fuhrpark oder Kasse.
  • Passivkonten sind hingegen alle Konten, die sich auf der Passivseite der Bilanz befinden, wie beispielsweise Eigenkapital, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen oder Hypotheken.

Zur Verbuchung der Zugänge und Abgänge auf die verschiedenen Konten ist folgendes zu beachten: Gehen Beträge auf einem Aktivkonto ein (z.B. Kauf einer Maschine), dann werden diese Zugänge im Soll (Aktivseite) gebucht. Gehen Beträge von einem Aktivkonto ab (z.B. Verkauf einer Maschine), dann werden diese Abgänge im Haben (Passivseite) gebucht. Hier der Aufbau der Bilanz:

 
   
 

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